Geothermie
Genehmigungsweg
Offene Systeme
Für die Nutzung des Grundwassers zur Wärmegewinnung oder Kühlung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) beantragt werden kann. Die wasserwirtschaftliche Begutachtung erfolgt in Abhängikeit von der Leistung der Anlage entweder durch einen Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (Anlagen unter 50kj/s) oder durch das Wasserwirtschaftsamt.
Geschlossene Systeme
Für geschlossene Systeme ist ebenfalls eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Auch hier erfolgt die wasserwritschaftliche Beurteilung bei Anlagen bis 50 kj/s durch Private Sachverständige. Allerdings nur wenn die Sondenbohrung kein Grundwasser antrifft oder nur das oberste Grundwasserstockwerk berührt. Die wesentlichen Informationen zum Genehmigungsweg und zur wasserwirtschaftlichen Beurteilung von Sonden finden Sie im Leitfaden für Erdwärmesonden in Bayern.
Technische Ausführung von Erdewärmesonden
Wenn Sie sich über die technische Seite der Errichtung von Erdwärmesonden informieren möchten, werden Sie in der Merkblattsammlung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt fündig. Das Merkblatt Nr. 3.7/2 geht ausführlich auf die Bohrarbeiten und den Sondeneinbau ein.
- Merkblatt Nr. 3.7/2 - PDF
Hydrogeologische Informationen
Sämtliche zur Erstellung der Bohranzeige oder des Antrages auf wasserrechtliche Erlaubnis notwendigen und bei uns verfügbaren hydrogeologischen Informationen stellen wir im öffentlich zugänglichen GeoFachdatenAtlas zur Verfügung.
Die zulässige Bohrtiefe für Erdwärmesonden ergibt sich im Laufe des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens aus den Informationen, die in den Antragsunterlagen darzustellen sind. Sie wird nicht vorab von behördlicher Seite festgelegt. Wir bitten Bauherren, Planer und Bohrunternehmen zunächst die oben genannten Informationsquellen auszuschöpfen.